Wir prüfen Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bei uns im Hause oder zusammen mit unseren Partnern.

Gemäss EKAS-Richtlinie sind alle Unternehmen der Schweiz verpflichtet, die Arbeitssicherheit systematisch sicherzustellen und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) einzuhalten.

Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich von einem Sachverständigen kontrolliert werden. Diese Prüfungen sind von entscheidender Bedeutung für die Arbeitssicherheit und tragen dazu bei, Unfälle zu minimieren und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Ihr Vorteil

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Vorbeugung von Unfällen und aktiver Beitrag zur Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
  • Verlängerung der Lebensdauer der Produkte durch regelmässige Prüfungen
  • Dokumentation der Prüfergebnisse