Die WEKO (Wettbewerbskommission) entschied am 17.11.2014, dass einige Beschlägehändler bis im Jahr 2007 durch ein jährliches Treffen angeblich gegen das Kartellgesetz verstossen haben sollen. Die WEKO auferlegte den involvierten Beschlägehändlern Bussen, obschon die Abklärungen der WEKO bestätigt haben, dass der untersuchte Informationsaustausch keinen Einfluss auf die im Markt effektiv verlangten Preise hatte. OPO Oeschger hat sich entschieden, den Entscheid der WEKO zu akzeptieren, um das seit bereits sechs Jahren dauernde Verfahren endlich abschliessen zu können.

Kloten, 9.12.2014: Gemäss dem Entscheid der WEKO haben einige Beschlagshändler anlässlich eines jährlichen Treffens gewisse Preisinformationen zu einzelnen Produkten ausgetauscht. Die Abklärungen der WEKO haben aber bestätigt, dass dieser Informationsaustausch keinen Einfluss auf die im Markt effektiv verlangten Preise hatte und dass der Preiswettbewerb spielte. Deshalb ist OPO Oeschger über die Busse überrascht und kann diese nicht nachvollziehen.

In den vergangenen Jahren leitete die Geschäftsleitung von OPO Oeschger zudem umfassende Massnahmen ein, um Wettbewerbsabreden konsequent zu verhindern. Dazu zählen die Einführung eines Verhaltenskodex, Einführungsprogramme für neue Mitarbeitende, ergänzende Schulungen zu Wettbewerbsfragen und strengere interne Regelungen. Die Geschäftsleitung ist überzeugt, dass durch die vor über sieben Jahren eingeleiteten Massnahmen bei OPO Oeschger eine sehr hohe Sensibilität für wettbewerbskonformes Verhalten vorhanden ist.

OPO Oeschger zählt zu den führenden Schweizer Lieferanten von Beschlägen und Werkzeugen. Das Unternehmen erwirtschaftete 2013 mit rund 220 Mitarbeitenden einen Umsatz von CHF 129.3 Mio.